Allgemeine Lieferbedingungen für Geschäftskunden

Hinweis zur besseren Lesbarkeit: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Ebenso verzichten wir im Text auf förmliche Anrede, um den Lesefluss zu verbessern.

Stand: 22.10.2025

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltung

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von THE WEEZEL VERTRIEB, Inhaber: Fabian Koßmehl, Einzelunternehmen, Amthausstr. 1, 35428 Langgöns (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten stets in Verbindung mit unserem WEEZEL Verhaltenskodex (Code of Conduct), der auf der Website des Verkäufers unter https://the-weezel.com/legal-center/verhaltenskodex/ einsehbar ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Kodex in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und Lieferkette einzuhalten.

  3. Sofern der Auftraggeber neben einer Artikelbestellung auch einen vom Verkäufer angebotenen Service in Anspruch nehmen möchte, gelten hierfür die Besonderen Geschäftsbedingungen dieser jeweiligen Services. Diese Bedingungen sind bei den jeweiligen Services aufgeführt und gelten im Falle der Inanspruchnahme neben den nachfolgenden Bedingungen. Im Falle von Kollisionen zwischen diesen AGB und den Besonderen Geschäftsbedingungen der einzelnen Services gehen letztere stets vor.

  4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang annehmen.

  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder Fax). Mit Ausnahme des Inhabers oder eines Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der Textform abweichende mündliche Abreden zu treffen.

  4. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Testwerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Schwankende Werte bei Naturprodukten, handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

  5. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Texten, Werbemitteln, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Für Onlinebestellungen über the-weezel.com gelten die gezeigten Onlinepreise. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder, bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Rechnungen werden dem Auftraggeber zusätzlich zur Paketsendung auch im PDF-Format zum Download im Bereich „Mein Konto“ zur Verfügung gestellt.

  2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

  3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  5. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers gefährdet wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferungen erfolgen zu den Versandkosten und zugehörigen Versandbedingungen aufgrund der ausgewählten Liefer- und Versandarten, die unter https://the-weezel.com/hilfe-center/versand__lieferung/ aktuell einzusehen sind. Bei sperrigen Artikeln berechnet der Verkäufer zusätzlich einen am Artikel ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.

  2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.

  3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

  4. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Artikel sichergestellt ist.

    Wünscht der Auftraggeber eine Teillieferung, so hat er die hierdurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten zu tragen. Entstehen zusätzliche Kosten ohne Wunsch des Auftraggebers, trägt diese der Verkäufer.

  5. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers oder der Versandort des ersten Versenders.

  2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.

  3. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,5% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

  4. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn:

    • die Lieferung abgeschlossen ist,
    • der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (4) mitgeteilt hat,
    • seit der Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat, und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation fünf Werktage vergangen sind und
    • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums nicht wegen eines Mangels, der die Nutzung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

§ 6 Gewährleistung und Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

  2. Die gelieferten Artikel sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Der Auftraggeber hat den Wareneingang und die Durchführung der Wareneingangskontrolle zu dokumentieren.

  3. Bei Sachmängeln ist der Verkäufer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens (Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung) kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

  4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten.

  5. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel beträgt 12 Monate ab Lieferung oder Abnahme.

  6. Soweit der Verkäufer einen Artikel mit einer Herstellergarantie an den Auftraggeber liefert, setzt eine Inanspruchnahme des Verkäufers eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus (Subsidiarität).

  7. Keine Sachmängelansprüche des Auftraggebers bestehen:

    • bei Mängeln, die durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Auftraggeber oder Dritte entstanden sind;
    • für fehlende Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farbe, für unzureichende Klebung oder unzureichende Klebeleistung, unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung unserer Ware, soweit dies trotz sachgemäßer Überprüfung nicht erkennbar ist;
    • bei mehrfachem Einsatz unserer Ware. Die Ware ist nur für den einmaligen Einsatz bestimmt.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.

  2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

  3. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen (typische Schäden).

  4. Im Falle von Datenverlusten haftet der Verkäufer nur, wenn der Auftraggeber die Daten regelmäßig – mindestens einmal täglich – nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt.

  5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5.000 EUR je Schadensfall beschränkt.

  6. Der Auftraggeber versichert, keinen Einbau oder Verbau der durch den Verkäufer gelieferten Artikel in Produkte des Auftraggebers zum Zwecke der Serienfertigung und des Vertriebs an Dritte vorzunehmen, ohne den Verkäufer zuvor schriftlich darüber informiert und eine gesonderte Vereinbarung über die Haftung getroffen zu haben. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Seriendefekte. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  7. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Sicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Saldo, soweit wir Forderungen gegen den Auftraggeber in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

  3. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf befugt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall tritt der Auftraggeber schon jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.

  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird dieser auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

§ 9 Datenlöschungspflichten

  1. Im Rahmen der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, etc.) an den Verkäufer, ist der Auftraggeber verpflichtet, Daten, insbesondere personenbezogene und vertrauliche, von den Geräten vor deren Rückgabe zu sichern und anschließend dauerhaft und sicher zu löschen.

  2. Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass alle Daten und Datenfragmente unwiederbringlich gelöscht werden und haftet nicht dafür, dass die Daten nicht in die Hände Dritter gelangen. Der Auftraggeber stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen frei, die daraus resultieren können, dass auf dem zurückgegebenen Gerät noch Daten gleich welcher Art vorhanden waren.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Bestellungen über die Website

  1. Die Annahme der Bestellung erfolgt abweichend von § 2 (1) mit dem Erhalt des Artikels durch den Auftraggeber nach Übersendung des Artikels durch den Verkäufer bzw. mit der Ausführung der Dienstleistungen beim Auftraggeber durch den Verkäufer.

  2. Bei Produktion auf Kundenwunsch (Artikel, die speziell für den Auftraggeber gefertigt werden), besteht ab Produktionsbeginn oder Zahlungseingang (je nachdem, was eher zutrifft) kein vertragliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

§ 11 Freiwilliges Rückgaberecht bei Online-Käufen

  1. Das freiwillige Rückgaberecht ist ausgeschlossen. Der Verkäufer räumt dem Auftraggeber keine Möglichkeit ein, bestellte Artikel ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Rücknahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage des Verkäufers.

  2. Ein freiwilliges Rückgaberecht besteht keinesfalls für (u.a.):

    • Artikel, die nach Kunden- / Auftraggeberspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden / Auftraggeber zugeschnitten sind.
    • Von Kunden / Auftraggeber aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden oder Auftraggeber bereits eingebaut/gepflanzt wurden.
    • Samen, Blüten, Blütenerzeugnisse, Blütenbestandteile oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde.

§ 12 Vertraulichkeit

Alle Informationen, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag vom Verkäufer erhält, gelten als vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt. Reverse Engineering ist nicht erlaubt. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten und dürfen während der Laufzeit des Vertrages und bis zu drei Jahre nach dessen Beendigung keinem Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Gießen oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Gießen ausschließlicher Gerichtsstand.

  2. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht.

  3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.